A1/A3 oder A2? Welche Drohnenkategorie für welchen Auftrag gilt
„Sie haben doch den großen Drohnenführerschein, dann dürfen Sie doch näher ran?“ Diese Annahme höre ich häufig von Auftraggebern – und sie stimmt so pauschal nicht. Welche Unterkategorie der offenen Kategorie (A1, A2 oder A3) für einen Auftrag gilt, hängt nicht allein vom Kompetenznachweis des Piloten ab, sondern vor allem von der C-Klassifizierung der eingesetzten Drohne. Diese Verwechslung führt in der Praxis immer wieder zu falschen Erwartungen. Zeit, das einmal sauber zu trennen.
Die drei Unterkategorien der offenen Kategorie
Die EU-Durchführungsverordnung 2019/947 unterteilt die offene Kategorie nach Risikoprofil in drei Unterkategorien:
- A1 (Nah an Einzelpersonen, nicht über Menschenansammlungen): Zulässig für Drohnen der Klasse C0 (unter 250 g) oder C1 (bis knapp 900 g). Der Überflug einzelner unbeteiligter Personen ist kurzzeitig erlaubt, Menschenansammlungen bleiben strikt tabu.
- A2 (Kontrollierter Abstand in besiedeltem Gebiet): Seit 1. Januar 2024 ausschließlich für Drohnen der Klasse C2 zulässig. Es gilt ein Mindestabstand von 30 m zu unbeteiligten Personen, der im Low-Speed-Modus (unter 3 m/s) auf bis zu 5 m reduziert werden kann.
- A3 (Fernab von Menschen): Gilt für Drohnen der Klassen C2, C3 oder C4 (bis 25 kg) sowie nicht klassifizierte Bestandsdrohnen. Hier gilt ein Mindestabstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten.
Der Kompetenznachweis ist nicht die Zulassung der Drohne
Der häufigste Irrtum: Ein A2-Fernpilotenzeugnis („großer Schein“) berechtigt nicht automatisch dazu, mit jeder Drohne in der Kategorie A2 zu fliegen. Es ist lediglich eine Qualifikation des Piloten. Die Kategorie, in der eine konkrete Drohne betrieben werden darf, richtet sich zusätzlich zwingend nach deren C-Klassenkennzeichnung.
Eine Bestandsdrohne ohne C-Klasse darf seit dem 1. Januar 2024 unabhängig vom vorhandenen Zeugnis des Piloten in der offenen Kategorie grundsätzlich nur noch nach den Übergangsregelungen betrieben werden: unter 250 g in A1 oder bis 25 kg in A3. – die Kategorie A2 bleibt ihr grundsätzlich verschlossen.
Praxisbezug: Die Drohnenklassen im gewerblichen Einsatz
Damit die Regularien nicht abstrakt bleiben, hier die Einordnung der in unserem Service eingesetzten Systemklassen:
- Klasse C0 (Startmasse unter 250 g): Diese kompakten Systeme fliegen in der Kategorie A1. Sie sind ideal für hochauflösende Aufnahmen in Wohn- und Gewerbegebieten bei minimalem regulatorischem Aufwand.
- Klasse C1 (Startmasse bis 900 g): Der Betrieb erfolgt in A1 mit dem A1/A3-Kompetenznachweis. Diese Klasse nutzen wir für reguläre Einsätze nah an Personen sowie für dynamische FPV-Durchflüge (First Person View). Bei FPV-Flügen mit Videobrille muss ein Beobachter eingesetzt werden, der das Fluggerät jederzeit direkt sehen kann und den Piloten bei der Einhaltung der Flugregeln unterstützt.
- Klasse C2 (Thermografie- und Industriesysteme): Professionelle C2-Drohnen sind grundsätzlich A2-fähig – vorausgesetzt, der Pilot besitzt das A2-Fernpilotenzeugnis. Genau aus diesem Grund verfügen wir über dieses Zeugnis: Für thermografische PV-Inspektionen in dicht bebauten Wohn- und Gewerbegebieten eröffnet uns die A2-Kategorie deutlich mehr praktikable Anflugwinkel, ohne die starre 150-Meter-Regel der A3-Kategorie zu verletzen.
Was das für Ihren Auftrag bedeutet
Für eine reguläre Dachinspektion an einem freistehenden Gebäude oder Solarpark im Außenbereich reicht oft die Kategorie A3 oder A1, da ausreichend Abstand zur Wohnbebauung gegeben ist. Für PV-Thermografie oder Immobilienaufnahmen an Reihenhäusern, Mehrfamilienhäusern oder in Gewerbegebieten mit direkt angrenzender Wohnbebauung wird die Kategorie A2 dagegen häufig zur Voraussetzung, um praxistaugliche Kameraperspektiven zu erhalten.
Unabhängig von der Unterkategorie bleibt zusätzlich die strikte Prüfpflicht für geografische Zonen (Geozonen) nach § 21h LuftVO bestehen – dies prüfen wir vor jedem Einsatz über die offizielle dipul-Plattform.
Fazit
Die Kategorien A1, A2 und A3 sind kein bloßer Upgrade-Pfad, den man sich allein durch eine Prüfung erarbeitet – die Drohne selbst muss die passende C-Klasse mitbringen.
Für Auftraggeber im Nordschwarzwald bedeutet das: Je nach Lage und Bebauungsdichte Ihres Projekts klären wir vorab präzise, welche Kombination aus Fluggerät und Kompetenznachweis den Auftrag rechtlich sauber und praktisch umsetzbar macht.
Durch die Kombination verschiedener Drohnensysteme kann ich je nach Einsatzort die technisch und rechtlich passende Lösung auswählen – vom schnellen Immobilienvideo bis zur detaillierten thermischen Anlagenanalyse.
Sie planen ein Projekt und sind unsicher, welche Kategorie zutrifft? Informieren Sie sich über unseren Drohnenservice und nehmen Sie Kontakt auf!
