Was bringt eine geografische Allgemeinerlaubnis für Drohnen überhaupt?
Wer sich mit der EU-Drohnenverordnung beschäftigt, stößt früher oder später auf den Begriff „geografische UAS-Gebiete“. Doch was verbirgt sich dahinter – und warum beantragen professionelle Drohnenpiloten überhaupt eine geografische Allgemeinerlaubnis?
Die Antwort lautet: Sie schafft mehr rechtliche Möglichkeiten – ersetzt aber keine sorgfältige Flugplanung.
Was sind geografische UAS-Gebiete?
Neben den allgemeinen Regeln der EU-Drohnenverordnung können Bund und Länder zusätzliche geografische Gebiete festlegen, in denen der Betrieb von Drohnen eingeschränkt oder nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist.
Dazu gehören beispielsweise Bereiche in der Nähe von:
- Bahnanlagen
- Bundesfernstraßen
- Industrieanlagen
- Anlagen der Energieversorgung
- Flughäfen
- Rettungshubschrauber-Landeplätzen (HEMS)
- Bundeswasserstraßen
- bestimmten Behörden oder Sicherheitsbereichen
Ohne entsprechende Ausnahme dürfen viele dieser Bereiche gar nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen beflogen werden.
Was ist eine geografische Allgemeinerlaubnis?
Eine geografische Allgemeinerlaubnis ist eine behördliche Genehmigung, mit der ein UAS-Betreiber unter festgelegten Bedingungen von einzelnen Betriebsverboten in geografischen UAS-Gebieten abweichen darf.
Die Erlaubnis gilt nicht unbegrenzt und auch nicht ohne Auflagen. Sie definiert genau, welche Ausnahmen zulässig sind und welche Voraussetzungen dabei eingehalten werden müssen.
Welche Vorteile ergeben sich?
Für professionelle Drohnendienstleister bedeutet eine solche Allgemeinerlaubnis vor allem mehr Flexibilität.
Je nach Einsatz können dadurch beispielsweise Flüge möglich werden:
- näher an Industrieanlagen,
- über oder in der Nähe von Bahnanlagen,
- an Bundesfernstraßen unter festgelegten Bedingungen,
- in bestimmten Bereichen nahe Flughäfen nach erforderlichen Freigaben,
- oder – unter sehr engen Voraussetzungen – auch über Wohngrundstücken.
Das spart nicht nur Zeit bei der Projektplanung, sondern kann auch ermöglichen, Aufträge durchzuführen, die ohne entsprechende Erlaubnis gar nicht realisierbar wären.
Bedeutet das: „Ich darf jetzt überall fliegen“?
Ganz klar: Nein.
Dieser Irrtum hält sich hartnäckig.
Eine geografische Allgemeinerlaubnis hebt weder die EU-Drohnenverordnung noch andere Gesetze auf.
Sie ersetzt insbesondere nicht:
- die Flugvorbereitung,
- notwendige Flugverkehrskontrollfreigaben,
- Zustimmungen von Infrastrukturbetreibern, sofern diese weiterhin vorgeschrieben sind,
- Eigentums- oder Datenschutzrechte,
- Naturschutzvorschriften,
- oder sonstige öffentlich-rechtliche Genehmigungen.
Jeder Flug muss weiterhin individuell geplant und rechtlich geprüft werden.
Warum ist das für Auftraggeber interessant?
Für Kunden bedeutet die Allgemeinerlaubnis vor allem eines:
Mehr Planungssicherheit.
Wenn ein Objekt beispielsweise in der Nähe einer Bahnstrecke, einer Bundesstraße oder einer Industrieanlage liegt, können Projekte oftmals deutlich unkomplizierter vorbereitet werden als ohne eine entsprechende Erlaubnis.
Gerade bei Immobilienprojekten, Baustellendokumentationen, Unternehmensfilmen oder technischen Inspektionen kann dies ein entscheidender Vorteil sein.
Fazit
Eine geografische Allgemeinerlaubnis ist kein „Freifahrtschein“ für Drohnenflüge.
Sie ist vielmehr ein Nachweis dafür, dass ein professioneller UAS-Betreiber unter klar definierten Voraussetzungen zusätzliche Betriebsrechte wahrnehmen darf.
Für meine Kunden bedeutet das mehr Flexibilität, effizientere Projektplanung und die Möglichkeit, auch anspruchsvollere Einsatzorte rechtssicher zu realisieren – selbstverständlich immer im Rahmen der geltenden Vorschriften und der behördlichen Auflagen.
